Richtlinien Für Regionalmarken

Die Richtlinien für Regionalmarken umfassen drei einfache Kriterien, nach welchen ein Regionalprodukt zertifiziert wird:

  • Ein nicht zusammengesetztes Produkt setzt sich aus 100% regionalen Rohstoffen zusammen.
  • Ein zusammengesetztes Produkt besteht aus mindestens 80% regionalen Zutaten, wovon die Hauptzutat vollständig regional sein muss.
  • Bei allen Regionalprodukten ist zudem Pflicht, dass mindestens 2/3 der Wertschöpfung in der Region anfällt.

Allgemeingültige Reglemente Für Lizenznehmer, gültig ab 1.1.2024

Verbindlichkeit

Im Rahmen der Richtlinien Regionalmarken, Teil A, Anhang 1, welcher durch die 4 Mitgliederorganisationen sowie die Partnerorganisationen ratifiziert wurde, anerkennen alle Regionalmarken die obigen Richtlinien.